| Zweck der Datenverarbeitung | Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung | Dauer der Datenspeicherung |
| Erfüllung eines Kaufvertrags oder einer Vereinbarung über die Erbringung elektronischer Dienstleistungen oder Ergreifung von Maßnahmen auf Antrag der betroffenen Person vor Abschluss der vorgenannten Vereinbarungen | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der RODO-Verordnung (Erfüllung eines Vertrags) - die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder für Maßnahmen erforderlich, die auf Antrag der betroffenen Person vor Abschluss eines Vertrags getroffen werden Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a der RODO-Verordnung - in Bezug auf Daten, die auf freiwilliger Basis bereitgestellt werden. | Die Daten werden für den Zeitraum gespeichert, der für die Erfüllung, die Beendigung oder das sonstige Auslaufen des abgeschlossenen Kaufvertrags oder elektronischen Dienstleistungsvertrags erforderlich ist. |
| Direktmarketing | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der RODO-Verordnung (berechtigtes Interesse des Verwalters) - die Verarbeitung ist für Zwecke erforderlich, die sich aus den berechtigten Interessen des Verwalters ergeben, die darin bestehen, die Interessen und das gute Image des Verwalters und seines Online-Shops zu wahren und den Verkauf von Produkten zu fördern | Die Daten werden für die Dauer des Bestehens des vom Verwalter verfolgten berechtigten Interesses gespeichert, jedoch nicht länger als für die Dauer der Verjährung der Ansprüche des Verwalters gegenüber der betroffenen Person aufgrund der Geschäftstätigkeit des Verwalters. Die Verjährungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch (die grundsätzliche Verjährungsfrist für Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit beträgt drei Jahre, für den Kaufvertrag zwei Jahre). Der für die Verarbeitung Verantwortliche darf die Daten im Falle eines wirksamen Widerspruchs der betroffenen Person nicht für Zwecke der Direktwerbung verarbeiten. |
| Marketing | Artikel 6(1)(a) der RODO-Verordnung (Einwilligung) - die betroffene Person hat in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen eingewilligt | Die Daten werden so lange gespeichert, bis die betroffene Person ihre Zustimmung zur weiteren Verarbeitung zu diesem Zweck widerruft. |
| Buchhaltung | Artikel 6(1)(c) der RODO-Verordnung in Verbindung mit Artikel 74(2) des Rechnungslegungsgesetzes, d.h. vom 30. Januar 2018. (Journal of Laws of 2018, item 395) - die Verarbeitung ist für die Erfüllung einer dem Administrator obliegenden rechtlichen Verpflichtung erforderlich | Die Daten werden für den Zeitraum aufbewahrt, den das Gesetz vorschreibt, das den Verwalter zur Buchführung verpflichtet (5 Jahre, gerechnet ab dem Beginn des Jahres, das auf das Haushaltsjahr folgt, auf das sich die Daten beziehen). |
| Feststellung, Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen, die der Verwalter geltend machen kann oder die gegen den Verwalter geltend gemacht werden können | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der RODO-Verordnung (berechtigtes Interesse des Verwalters) - die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verwalters erforderlich, die in der Feststellung, Geltendmachung oder Verteidigung von Ansprüchen bestehen, die der Verwalter geltend machen kann oder die gegen den Verwalter geltend gemacht werden können | Die Daten werden für die Dauer des Bestehens des vom Verwalter verfolgten berechtigten Interesses gespeichert, jedoch nicht länger als für die Dauer der Verjährung von Ansprüchen, die gegen den Verwalter geltend gemacht werden können (die grundlegende Verjährungsfrist für Ansprüche gegen den Verwalter beträgt sechs Jahre). |
| Nutzung der Website des Online-Shops und Gewährleistung ihres ordnungsgemäßen Funktionierens | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der RODO-Verordnung (berechtigtes Interesse des Verwalters) - die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verwalters erforderlich, die im Betrieb und der Pflege der Website des Online-Shops bestehen | Die Daten werden für die Dauer des Bestehens des vom Verwalter verfolgten berechtigten Interesses gespeichert, jedoch nicht länger als für die Dauer der Verjährung der Ansprüche des Verwalters gegenüber der betroffenen Person aufgrund der Geschäftstätigkeit des Verwalters. Die Verjährungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch (die grundsätzliche Verjährungsfrist für Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit beträgt drei Jahre, für den Kaufvertrag zwei Jahre). |
| Führen von Statistiken und Analysieren des Datenverkehrs im Online Shop | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der RODO-Verordnung (berechtigtes Interesse des Verwalters) - die Verarbeitung ist für die Zwecke erforderlich, die sich aus den berechtigten Interessen des Verwalters ergeben und die darin bestehen, Statistiken und Analysen des Datenverkehrs im Online-Shop durchzuführen, um das Funktionieren des Online-Shops zu verbessern und den Verkauf von Produkten zu steigern | Die Daten werden für die Dauer des Bestehens des vom Verwalter verfolgten berechtigten Interesses gespeichert, jedoch nicht länger als für die Dauer der Verjährung der Ansprüche des Verwalters gegenüber der betroffenen Person aufgrund der Geschäftstätigkeit des Verwalters. Die Verjährungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch (die grundsätzliche Verjährungsfrist für Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit beträgt drei Jahre, für den Kaufvertrag zwei Jahre). |
| Durch ihren Anbieter: eigene (von der Webshop-Website des Administrators erstellt) und solche, die Dritten gehören (außer dem Administrator) | nach der Dauer ihrer Speicherung auf dem Gerät der Person, die die Website des Internetshops besucht: Sitzung (gespeichert bis zur Abmeldung vom Internetshop oder bis zum Ausschalten des Internetbrowsers) und dauerhaft (gespeichert für einen bestimmten Zeitraum, der durch die Parameter jeder Datei definiert ist, oder bis zur manuellen Entfernung) | Aufgrund des Verwendungszwecks: unverzichtbar (Ermöglichung des ordnungsgemäßen Funktionierens der Internet Store-Website), funktional/präferenziell (Ermöglichung der Anpassung der Internet Store-Website an die Präferenzen des Website-Besuchers), analytisch und leistungsbezogen (Sammlung von Informationen über die Art und Weise der Nutzung der Internet Store-Website), Marketing, Werbung und Soziales (Sammlung von Informationen über die Person, die die Internet Store-Website besucht, um dieser Person personalisierte Werbung anzuzeigen und andere Marketingaktivitäten durchzuführen, auch auf von der Internet Store-Website getrennten Websites, wie z. B. Websites sozialer Netzwerke |
| Zwecke der Verwendung von Cookies im Online Shop des Administrators | Kunden als im Online-Shop eingeloggt zu identifizieren und anzuzeigen, dass sie eingeloggt sind (wesentliche Cookies) |
| Speicherung der Produkte, die Sie in Ihren Warenkorb gelegt haben, um eine Bestellung aufgeben zu können (Cookies erforderlich) | |
| die Speicherung von Daten aus ausgefüllten Bestellformularen, Umfragen oder Anmeldedaten für den Online Shop (essentielle und/oder funktionale/präferenzielle Cookies) | |
| anonyme Statistiken zu führen, die zeigen, wie die Website des Internetshops genutzt wird (statistische Cookies) | |
| Remarketing, d.h. die Untersuchung der Verhaltensmerkmale von Besuchern des Online-Shops durch eine anonyme Analyse ihrer Handlungen (z.B. wiederholte Besuche bestimmter Seiten, Schlüsselwörter usw.), um ihr Profil zu erstellen und ihnen auf ihre voraussichtlichen Interessen zugeschnittene Werbung zukommen zu lassen, auch wenn sie andere Websites im Werbenetzwerk von Google Ireland Ltd. und Facebook Ireland Ltd. besuchen (Cookies für Marketing, Werbung und soziale Medien) |
| Im Chrome-Browser: (1) klicken Sie in der Adressleiste auf das Vorhängeschloss-Symbol auf der linken Seite, (2) gehen Sie auf die Registerkarte „Cookies“. | In Firefox: (1) klicken Sie in der Adressleiste auf das Schildsymbol links, (2) gehen Sie zur Registerkarte „Erlaubt“ oder „Blockiert“, (3) klicken Sie auf das Kästchen „Website-übergreifende Tracking-Cookies“, „Social Media-Tracking-Elemente“ oder „Inhalte mit Tracking-Elementen“. | Im Internet Explorer: (1) klicken Sie auf das Menü „Extras“, (2) gehen Sie auf die Registerkarte „Internetoptionen“, (3) gehen Sie auf die Registerkarte „Allgemein“, (4) gehen Sie auf die Registerkarte „Einstellungen“, (5) klicken Sie auf das Feld „Dateien anzeigen“. |
| Im Opera-Browser: (1) klicken Sie in der Adressleiste auf das Vorhängeschloss-Symbol auf der linken Seite, (2) gehen Sie auf die Registerkarte „Cookies“. | im Safari-Browser: (1) klicken Sie auf das Menü „Einstellungen“, (2) gehen Sie auf die Registerkarte „Datenschutz“, (3) klicken Sie auf das Kästchen „Website-Daten verwalten“. | Unabhängig vom Browser können Sie mit den Tools, die zum Beispiel unter: https://www.cookiemetrix.com/ oder: https://www.cookie-checker.com/ |
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